15. Dezember 2023

Hinweisgeberschutzgesetz – Meldestelle ist online

Das am 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber zur Einrichtung einer sog. Meldestelle. Diese Meldestelle, sowohl intern als auch extern gerichtet, dient dazu, Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien zu schützen. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat nun eine Meldestelle in Betrieb genommen, die in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH genutzt und betreut wird. Das Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitenden, Bürgern und Kunden die Möglichkeit – auch anonym -, Anhaltspunkte für Verstöße gegen nationale und internationale Gesetze, sowie Compliance-Verstöße in einer vertrauensvollen Umgebung zu melden.

Die gegebenen Hinweise und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Wenn Sie eine Meldung im Hinweisgebersystem der Stadt Neustadt an uns abgeben möchten, klicken Sie bitte hier:

FAQs zum Hinweisgebersystem

Die Meldestelle finden Sie unter https://hinweisgeber.neustadt.eu

Starten Sie Ihren Bericht und wählen Sie Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH in der Auswahlliste aus, wenn die Meldung an uns gerichtet sein soll.

Den offiziellen Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) finden Sie hier: HinSchG – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (gesetze-im-internet.de)

 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht in Deutschland insbesondere das Bundesministerium für Justiz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeskartellamt als externe Meldestellen vor.

Es können begründete Meldungen zu möglichen Rechts- und Compliance-Verstößen und zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten abgegeben werden, die durch das Handeln der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH entstanden sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldestelle nicht für geringfügige Vergehen, Ordnungswidrigkeiten, Schadensmeldungen oder sonstige Beschwerden gedacht ist, welche im Gebiet der Stadt Neustadt entstanden sind. Sollten Sie diesbezüglich unzufrieden sein, melden Sie dies bitte über die Meldoo-Meldestelle der Stadt Neustadt.

Für diese Bereiche ist das Hinweisgeberschutzgesetz relevant:

  • Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
  • Bestimmte Ordnungswidrigkeiten
  • Unternehmensbesteuerung/Geldwäsche
  • Datenschutz
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen
  • Produkt- und Verkehrssicherheit
  • Nukleare Sicherheit
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldestelle nicht für geringfügige Vergehen, Ordnungswidrigkeiten, Schadensmeldungen oder sonstige Beschwerden gedacht ist, welche im Gebiet der Stadt Neustadt entstanden sind. Sollten Sie diesbezüglich unzufrieden sein, melden Sie dies bitte über die Meldoo-Meldestelle der Stadt Neustadt: www.neustadt.eu/meldoo

Die Meldestelle ist nicht als Notfall-Hotline ausgelegt. Bitte nutzen Sie daher diesen Kanal nicht, um eine unmittelbare Bedrohung oder ein akutes Risiko zu melden. Im Fall einer unmittelbaren Bedrohung oder eines akuten Risikos ist die zuständige Stelle zu informieren. Soweit dies erforderlich ist, informieren Sie zudem die zuständigen Behörden.

Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit offen, die externe Meldestelle des Bundes zu nutzen.

Die gegebenen Hinweise und persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Im Meldeformular haben Sie jedoch selbst die Wahl zwischen einer anonymen Meldung oder Meldung mit persönlichen Daten.

Ihre Meldung wird dokumentiert und Informationen werden gesichert. Sie dienen als Beweismittel für Folgemaßnahmen. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen zu Ihrer Meldung.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Sie möchten lieber erst einmal mit uns ins Gespräch gehen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, telefonisch, per E-Mail oder auch gerne persönlich vor Ort im Kundencenter.

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06321 402-271
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